Auch als Rennradfahrer muss man sich an die geltenden Verkehrsregeln halten, das ist nicht ein „Sollte“ oder „Könnte“ sondern ein „Muss“. Ich persönlich empfinde Rennradfahrer, die bei rot über eine Ampel brettern, Einbahnstraßen in falscher Richtung befahren oder den Gehweg für ihre Ausfahrten nutzen als inakzeptable Auswüchse unseres Sports!
Daher 5 Dinge über Verkehrsregeln für Rennradfahrer:
- Tempolimit & Geschwindigkeitsbegrenzung. Tempolimits wie 50 innerorts oder 100 Km/h außerorts gelten tatsächlich nicht für Rennradfahrer sondern ausschließlich für Kraftfahrzeuge. Bedeutet, man kann/darf hier tatsächlich schneller als „erlaubt“ fahren. Doch Achtung: Geschwindigkeitsbegrenzungen wie „Zone 30“ gelten sehr wohl auch für den Rennradler! Wer hier rasst verstößt gegen die StVO.
- Einbahnstraßen. Sehr beliebt und sehr falsch diese gegen die angegebene Fahrtrichtung zu befahren! Auch der Rennradfahrer muss sich an die Regeln halten und nur in vorgegebener Richtung die Straße nutzen (Ausnahmen sind dann gegeben, wenn sie mit Schildern signalisiert sind).
- Missachtung von Radwegen. Mit dem Rennrad einen viel genutzten Radweg zu befahren ist oft eine Qual. Doch die StVO kennt keine Ausnahme für Rennradfahrer. Das bedeutet, ist ein ausgeschilderter Radweg vorhanden muss man diesen auch mit dem Rennrad nutzen. Einzige Ausnahme: Ein Verband von 16 Rennradlern oder mehr. Die dürfen tatsächlich als Verbund nebeneinander auf der Straße fahren!
- Schild „Radfahrer absteigen“. Dieses Zeichen führt sehr oft und insbesondere an engen Stellen zu mancher Diskussion mit Fußgängern. Aber wichtig: Es ist nicht bindend und der Rennradfahrer muss nicht absteigen! Das liegt daran, dass es eigentlich kein offizielles Schild des StVO-Schilderkatalogs ist.
- Einfluss auf den Führerschein. Wenn ich wie die Wildsau mit dem Rennrad fahre, dann hat das keinen Einfluss auf meinen Autoführerschein. Falsch! Auch wenn die Strafen (Punkte in Flensburg) teilweise niedriger als beim selbem Delikt mit dem Auto ausfallen, es gibt Strafen bis hin zum Führerscheinentzug.